Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung (Wirtschaftsgymnasium)

Ziele  

Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem vollzeitschulischen Bildungsgang berufliche Kenntnisse und können gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife/das Abitur erwerben.

Das Wirtschaftsgymnasium ist besonders denjenigen zu empfehlen, die nach dem Abitur

  • ein Studium in Fachbereichen wie Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik, Jura/Wirtschaftsrecht an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie (BA), Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) oder
  • den Eintritt in die gehobene Beamtenlaufbahn oder
  • eine berufliche Ausbildung in kaufmännisch-verwaltenden Berufen
beginnen möchten.

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Zugangsvoraussetzung in die Jahrgangsstufe 11 ist

  • der mittlere Schulabschluss mit dem Berechtigungsvermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) oder
  • die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium oder
  • eine vergleichbare Qualifikation.

Zugangsvoraussetzung in die Jahrgangsstufe 12 ist

  • der schulische Teil der Fachhochschulreife im Schwerpunkt Wirtschaft und
  • der Nachweis von Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache.

unterricht

Der Bildungsgang dauert bei einem Einstieg in die Jahrgangsstufe 11 drei Jahre. Es wird Vollzeitunterricht an fünf Tagen in der Woche mit höchstens 8 Unterrichtsstunden pro Tag erteilt.

Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik angeboten. Neben dem späteren profilbildenden Leistungskursfach Betriebswirtschaftslehre muss ab der Jahrgangsstufe 12 ein weiterer Leistungskurs aus den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch ausgewählt werden. Naturwissenschaften, die zweite Fremdsprache und berufsübergreifende Fächer wie  Religionslehre, Philosophie, Sport/Gesundheitserziehung und Politik/Gesellschaftslehre ergänzen die Profilfächer. Weitere Fächer, z. B. „Wissenschaftliches Arbeiten“ oder „Unternehmenssteuerung mit SAP“, können je nach Angebot und individueller Neigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.

Abschluss und Berechtigungen   

  • Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife mit der Berechtigung zum Studium in allen Fachrichtungen an allen Universitäten und Hochschulen erworben.
  • Schülerinnen und Schüler, die die Schule mit einer Versetzung in die Klasse 12 verlassen, erhalten den schulischen Teil der Fachhochschulreife, der in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung als Zugangsberechtigung für Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt.
  • Nach der Klasse 12 oder 13 wird unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt, der in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen gelenkten Praktikum als Zugangsberechtigung für Fachhochschulen in den meisten Bundesländern gilt.

Praktikum

Während der Dauer des Bildungsganges ist kein Betriebspraktikum vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit, ein von unserer Schule unterstütztes und durch das Programm ERASMUS+ gefördertes, freiwilliges Auslandspraktikum zu absolvieren.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Benedikt Brieden
Kontaktaufnahme

Wirtschaft und Verwaltung
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