Das Berufskolleg Berliner Platz heißt jede Schülerin und jeden Schüler herzlich willkommen.
Im Mittelpunkt der schulischen Arbeit stehen das gemeinsame, kompetenzorientierte und digital gestützte Lernen und Lehren. Ziel aller an Schule Beteiligten ist es, unsere Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, Kompetenzen aufzubauen, um den zukünftigen beruflichen und privaten Herausforderungen gewachsen zu sein.
Zur Erreichung dieses Ziels sowie zur Erreichung eines erfolgreichen Schulabschlusses sind grundsätzliche Regeln unverzichtbar.
Das Schulgesetz bildet den verbindlichen Handlungsrahmen für alle am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten.
Darüber hinaus hat die Schulkonferenz des Berufskollegs Berliner Platz diese Schulordnung beschlossen.
Diese Schulordnung tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft. Sie wurde von der Schulkonferenz am 18. September 2023 beschlossen. Über unterjährig notwendig werdende Änderungen dieser Schulordnung wird unverzüglich informiert. Die geänderte Fassung der Schulordnung wird über die Homepage sowie MS TEAMS veröffentlicht.
1. Aufenthalt in der Schule
Zum Aufenthalt in unserer Schule sind nur die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, die Eltern, die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Personen befugt, die ein berechtigtes Interesse haben.
Vor der ersten Unterrichtsstunde und nach Schulschluss ist der Aufenthalt in allen Schulgebäuden mit Ausnahme von Gebäude 1 nicht erlaubt. Vor der ersten Unterrichtsstunde besteht die Möglichkeit zum Aufenthalt in der Pausenhalle und im Selbstlernzentrum (Erdgeschoss und 1.Obergeschoss in Gebäude 1).
In den Pausen besteht die Möglichkeit zum Aufenthalt in Gebäude 1.
Außerhalb der Unterrichtszeit bedarf der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude der Genehmigung der Schulleitung, einer Lehrkraft, der Hausmeister oder des Schulträgers.
2. Parken von Fahrzeugen
Mopeds, Motorräder und Personenwagen sollten auf den dafür vorgesehenen Plätzen so geparkt werden, dass sie möglichst wenig Parkraum beanspruchen.
Fahrräder sind ausschließlich auf den zugewiesenen Plätzen abzustellen.
Auf Zufahrtswegen bzw. Feuerwehrzufahrten abgestellte Fahrzeuge können wegen eventueller Behinderung der Rettungsfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Besonders gekennzeichnete Parkflächen sind für Schulleitung, Lehrkräfte, Schwerbehinderte und Besucher freizuhalten.
Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet es, die Zufahrtsstraßen und die Parkplätze behutsam zu befahren und dabei die Verkehrsregeln einzuhalten.
3. Rauchen
Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.
4. Schuleinrichtungen und Schulhöfe
Die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft sollte jeden veranlassen, die Gebäude und die Einrichtung angemessen zu behandeln. Die Klassenräume sind im eigenen Interesse sauber zu halten. Bei Unterrichtsschluss müssen die Stühle auf die Tische gestellt werden.
Verunreinigungen in den Schulgebäuden und auf den Schulhöfen sind zu vermeiden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
In Absprache mit der Schülervertretung wird einmal in der Woche das Schulgelände von einer Klasse gereinigt.
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, motorisierten Fahrrädern, Motorrädern oder Autos ist grundsätzlich verboten.
Bei Baumaßnahmen auf dem Schulgelände ist besondere Vorsicht zum Schutze aller Personen geboten.
5. Einsatz elektronischer Endgeräte
Der Einsatz von elektronischen Endgeräten für unterrichtliche Zwecke ist gewünscht und wird unterstützt. Dabei sind die Vorschriften der EDV-Nutzungsordnung einzuhalten.
Jede Lehrkraft hat das Recht, die Nutzung von elektronischen Endgeräten für ihren Unterricht zeitweise zu verbieten. Zuwiderhandlungen können den vorübergehenden Einzug des Gerätes nach sich ziehen.
6. Feueralarm
Bei Feueralarm ist den Anweisungen gemäß zu handeln. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben sich zu Beginn des Schuljahres mit den Verhaltensweisen beim Feueralarm vertraut zu machen.
7. Unfälle und Schäden
Schadensfälle (Personen- oder Sachschäden) sowie das Abhandenkommen von Einrichtungsgegenständen und Geräten sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Im Interesse aller müssen Unfälle nach Möglichkeit vermieden werden. Jede Gefahrenquelle (z.B. defekte Geräte, beschädigte Einrichtungsgegenstände) ist der Klassenlehrkraft oder dem Hausmeister unverzüglich anzuzeigen.
8. Fehlzeiten
Wenn es nicht möglich ist, den Unterricht zu besuchen, melden Sie sich bitte bis 07:30 Uhr telefonisch, per E-Mail oder per TEAMS-Nachricht im Schulbüro oder bei der Klassenlehrkraft ab.
Grundsätzlich gilt, dass die Eltern bzw. die Schülerin oder der Schüler bei Abwesenheit / Krankheit unverzüglich die Schule informieren und den Grund für das Schulversäumnis schriftlich mitteilen. Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von 3 Tagen (Schultagen) vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so werden die Fehlzeiten als unentschuldigt vermerkt.
Für Auszubildende (Lernende in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung) gilt, dass die Entschuldigung durch eine schriftliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bzw. das Ausbildungsunternehmen erfolgt.
Für Klassenarbeiten und Leistungsnachweisen gilt, dass, wenn eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von 3 Tagen (Schultagen) für versäumte Klassenarbeiten / Klausuren / Leistungsnachweisen nicht vorliegt, die Klassenarbeiten / Klausuren / Leistungsnachweise mit der Note UNGENÜGEND bewertet werden. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Termin für eine(n) Klassenarbeit / Klausur / Leistungsnachweis wird bei Vorliegen einer Entschuldigung ein Nachschreibetermin angesetzt.
Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern bzw. der Schülerin oder dem Schüler ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Arnsberg, 19.09.2023
OStD B. Hohmann
Schulleiter